Besuchszeiten

Öffnungszeiten

Friedhof Unterrath: Besuchszeiten, Verwaltungszeiten und Hinweise für die zeitliche Besuchsplanung.

Auf dieser Seite

Besuchszeiten

ZeitraumZugang zum Friedhof
Grundsätzlich durchgehend geöffnet. Abweichende Zeiten werden an den Eingängen ausgehängt
aus besonderem Anlass können das Gelände oder einzelne Bereiche vorübergehend gesperrt werden.

Für einen Besuch von Friedhof Unterrath an der Adresse Unterrather Straße 51, 40468 Düsseldorf sollten Sie neben der angegebenen Öffnungszeit auch den Weg bis zum Ziel berücksichtigen. Wetter, Bauarbeiten, Gefahrenstellen oder eine Trauerfeier können einzelne Bereiche zeitweise unzugänglich machen. Beginnen Sie den Rückweg so früh, dass Sie den gewählten Ausgang vor der Schließung erreichen.

Zeitbedarf realistisch planen

Für Friedhof Unterrath sind 17 Orientierungspunkte eingetragen, darunter Fußgängertor 1, Friedhofskapelle Unterrath, Unterrath, Friedhof, Parkplatz 1. Bringen Sie bei einer Grabsuche Namen, Lebensdaten und möglichst Abteilung, Reihe und Grabnummer mit. Die Anfahrtsseite hilft bei der Zugangswahl; der Friedhofsplan unterstützt anschließend den Weg über das Gelände. Planen Sie bei langen Wegen oder eingeschränkter Mobilität Pausen ein.

Rücksicht und Sicherheit

Auf Friedhof Unterrath haben Bestattungen und persönliche Abschiede Vorrang. Beachten Sie Absperrungen, bleiben Sie auf zulässigen Wegen und vermeiden Sie laute Gespräche oder Aufnahmen von Trauernden. Für kurzfristige Hinweise zu einem Termin oder gesperrten Bereich wenden Sie sich an Landeshauptstadt Düsseldorf – Garten-, Friedhofs- und Forstamt.

Verwaltung und persönliche Vorsprache

WochentagServicezeit
Montag, Dienstag und Freitag8–12 Uhr, Dienstag zusätzlich 13–14:30 Uhr
außerdem nach Vereinbarung.

Zuständig ist Landeshauptstadt Düsseldorf – Garten-, Friedhofs- und Forstamt.

Kontakt zu Landeshauptstadt Düsseldorf – Garten-, Friedhofs- und Forstamt: 0211 4371027.

Besuchszeiten von Friedhof Unterrath und Sprechzeiten von Landeshauptstadt Düsseldorf – Garten-, Friedhofs- und Forstamt erfüllen unterschiedliche Zwecke; prüfen Sie daher vor einer persönlichen Vorsprache beide Angaben.